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Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze sind alle offiziellen Feuerstellen im Wald gesperrt. Die Regelung gilt ab sofort für den gesamten Landkreis.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald zu grillen oder Feuer zu machen. Das gilt für alle offiziellen Feuerstellen sowie für den Bereich bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August festgelegt.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Kreisforstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln für alle, die im Wald unterwegs sind: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind streng verboten. Wer raucht, muss besonders aufpassen und Zigaretten niemals aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt.

Zusätzlich gibt es Tipps, um Brände zu vermeiden. Autos sollen nur auf festen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, weil Glas wie eine Lupe wirken kann. Alles, was man in den Wald mitnimmt, muss also wieder mitgenommen werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte trotzdem ein Feuer ausbrechen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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