Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist die Lage im Wald kritisch. Es war in den letzten Wochen kaum Regen gefallen und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Die Gefahr, dass ein Waldbrand ausbricht, ist deshalb sehr hoch. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Situation zu entspannen.
Das Kreisforstamt hat deshalb eine offizielle Anordnung erlassen. Seit dem 30. Juli 2026 sind alle Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt nicht nur für die offiziellen Plätze, sondern auch für den Bereich bis zu 100 Meter zum Waldrand. Wer dort grillt oder Feuer macht, riskiert ein Bußgeld, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Die Sperrung gilt vorerst bis zum 31. August 2026.
Die Behörden warnen eindringlich vor Unachtsamkeit. Viele Brände entstehen nämlich durch kleine Fehler. Deshalb gibt es klare Regeln: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind im Wald verboten. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nur auf festen Parkflächen stehen, weil heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.
Ein weiteres Problem ist Müll. Glasflaschen oder Scherben können wie eine Lupe wirken und bei starker Sonne ein Feuer auslösen. Wer also in den Wald geht, muss seinen Müll wieder mitnehmen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist aktuell untersagt.
Sollte es trotzdem brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung