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Wehingen: Grillen und offenes Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Wer im Wald grillt, riskiert nun ein Bußgeld.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und der gesamten Region ist es ab dem 30. Juli gefährlich, im Wald Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat deshalb die offiziellen Grill- und Feuerstellen gesperrt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. August.

Der Grund ist die Wetterlage: In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern wieder über 30 Grad. Der Wald ist deshalb extrem ausgetrocknet. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur für die festen Feuerstellen im Wald, sondern auch für einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer also mit dem eigenen Grillgerät in die Nähe des Waldes geht oder Fackeln benutzt, verstößt gegen die Anordnung. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist momentan untersagt.

Die Behörden warnen zudem vor anderen Gefahren. Wer Zigaretten aus dem Auto wirft, kann schnell einen Brand auslösen. Auch Glasflaschen und Scherben sind gefährlich, da sie wie Brenngläser wirken können. Deshalb sollen Besucher ihren Müll wieder mitnehmen. Außerdem sollten Autos nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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