Landkreis Tuttlingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern Feuer zu machen. Das betrifft alle offiziellen Grill- und Feuerstellen. Das Verbot gilt im Wald sowie in einem Bereich von bis zu 100 Metern zum Waldrand. Das Kreisforstamt hat diese Regelung per Allgemeinverfügung festgelegt. Vorerst bleibt die Sperrung bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen waren sehr hoch. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Für die nächsten Tage werden wieder über 30 Grad erwartet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf keine Fackeln oder eigene Grills mitnehmen. Es gilt zudem das Rauchverbot, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober besteht. Besonders gefährlich ist es, wenn Zigaretten aus dem Auto geworfen werden.
Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos dürfen nur auf offiziellen Parkflächen stehen, da heiße Teile am Fahrzeug trockenes Gras oder Laub entzünden können. Zudem dürfen keine Gartenabfälle oder Reisig verbrannt werden. Wer Glasflaschen oder Scherben im Wald lässt, riskiert ebenfalls einen Brand, da diese wie Brenngläser wirken können. Müll muss also wieder mitgenommen werden.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung