Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat am 7. Juli 2026 eine sogenannte Allgemeinverfügung herausgegeben. In diesem Dokument geht es um die Beschränkung des Gemeingebrauchs an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit eingeschränkt wird.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere Vorgaben zum Naturschutz. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz bereits am 16. März 2026 eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht.
Zusätzlich kündigte das Landratsamt Vermessungsarbeiten in Wendelsheim an. Diese finden unter anderem im Gewann Pfaffenberg, am Randelweg sowie im Bereich des Heiligenbergs statt. Eine weitere Vermessung betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen und den Tannenweinberg, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Wer genau wissen möchte, welche Einschränkungen an den Gewässern gelten oder wo genau die Vermessungen stattfinden, kann die entsprechenden PDF-Dokumente auf der Webseite des Landkreises einsehen. Weitere Details zu den genauen Auflagen liegen bislang nicht vor.