Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für den Umgang mit den Gewässern. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat am 7. Juli 2026 eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern eingeschränkt ist. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse im Kreis vorerst nicht mehr wie gewohnt erlaubt sind.
Neben den Wasserregeln gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landratsamt. So führt die Abteilung für Vermessung und Flurneuordnung Arbeiten in Wendelsheim durch. Am 8. Juli 2026 starteten Vermessungen im Gewann Pfaffenberg sowie in den Bereichen Randle, Krähen, Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und an der Halde. Zuvor gab es bereits ähnliche Arbeiten im Bereich Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg.
Wer sich für die Politik im Kreis interessiert: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Zudem gibt es eine neue Anordnung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die am 16. März 2026 veröffentlicht wurde. Landwirte sollten zudem auf die Genehmigungen zur bodennahen Aufbringtechnik gemäß Düngeverordnung achten.
Die Details zu den Gewässerbeschränkungen und den anderen Verfügungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises einsehbar.