Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Seit dem 7. Juli 2026 gilt darin eine Beschränkung für den Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis. Das bedeutet, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse im Gebiet nun eingeschränkt sind.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. So führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind verschiedene Bereiche wie das Gewann Pfaffenberg, der Randelweg oder der Heiligenberg. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt. Zuvor gab es bereits eine ähnliche Ankündigung für die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen und den Tannenweinberg vom 18. Juni 2026, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Auch für den Naturschutz gibt es neue Regeln. Seit dem 16. März 2026 gilt eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten. Zudem hat der Landkreis am 25. Februar 2026 den Haushaltsplan für das Jahr 2026 vorgelegt.
Für politisch Interessierte gab es einen Termin am 8. Juli 2026. Um 15 Uhr tagte der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik in einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den Wasserbeschränkungen und den Vermessungsarbeiten sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.