Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun strengeren Regeln unterliegt.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik. Die öffentliche Sitzung beginnt um 15 Uhr.
Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen ist die Gemarkung Wendelsheim, speziell die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg sowie in den Bereichen Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde statt.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Wer sich in der Natur bewegt, sollte auf die entsprechenden Hinweise achten.
Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen und Vermessungen sind in den offiziellen PDF-Dokumenten des Landkreises hinterlegt.