Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis beschränkt wird. Konkret geht es um den sogenannten Gemeingebrauch, also die Art und Weise, wie Menschen die Gewässer im Alltag nutzen.
Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Juli 2026 durch die untere Wasserbehörde. Details zu den genauen Einschränkungen und den betroffenen Bereichen sind dem entsprechenden Dokument der Behörde zu entnehmen.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Informationen aus dem Landratsamt. So kündigte die Abteilung für Vermessung und Flurneuordnung Arbeiten auf der Gemarkung Wendelsheim an. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Diese Ankündigung erfolgte am 8. Juli 2026.
Zuvor wurde am 18. Juni 2026 ebenfalls eine Vermessung in Wendelsheim angekündigt. Dabei geht es um die Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters. Betroffen sind hier die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde.
Zudem findet am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik statt.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.