Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Die entsprechende Meldung ging am 7. Juli 2026 über die untere Wasserbehörde heraus.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. So will das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durchführen. Das betrifft zwei verschiedene Bereiche: Zum einen die Gemarkung Wendelsheim mit dem Gewann Pfaffenberg, Randle, Krähen und weiteren Flächen ab dem 8. Juli 2026. Zum anderen geht es seit dem 18. Juni 2026 um die Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die seit dem 16. März 2026 gilt. Wer sich im Kreis bewegt oder dort Grundbesitzer ist, sollte diese Vorgaben beachten.
Für politisch Interessierte gab es am 8. Juli 2026 um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Klimaschutz und Technik.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.