Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin legt die untere Wasserbehörde fest, dass die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Konkret geht es um den Gemeingebrauch, also die Art und Weise, wie Menschen die Bäche und Flüsse im Gebiet nutzen dürfen.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. So führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind verschiedene Bereiche, darunter die Gewanne Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg. Zuvor wurden bereits Arbeiten in den Gebieten Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg angekündigt, um das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Zudem gibt es Termine für die Politik: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Für Naturschützer gibt es eine weitere Regelung: Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Zudem gibt es neue Vorgaben zur Düngeverordnung, die Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik regeln.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises einsehbar.