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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis wird beschränkt.

Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für den Umgang mit öffentlichen Gewässern. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird der Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis eingeschränkt.

Was genau das für die Menschen vor Ort bedeutet, steht in den Details der Verfügung. In der Regel geht es bei solchen Maßnahmen darum, die Gewässer zu schützen oder die Sicherheit zu erhöhen. Die genauen Verbote oder Auflagen sind dem offiziellen Dokument der Behörde zu entnehmen.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere behördliche Maßnahmen. So schützt die Abteilung für Recht und Naturschutz mit einer weiteren Verfügung gefährdete Vogelarten. Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle und den Heiligenberg.

Wer wissen möchte, welche Einschränkungen an den Gewässern genau gelten, kann die entsprechende Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landkreises einsehen.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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