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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Das Landratsamt hat eine neue Regelung für die oberirdischen Gewässer im Landkreis Tübingen erlassen. Die Nutzung wird ab sofort eingeschränkt.

Das Landratsamt Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit beschränkt die untere Wasserbehörde den Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis (Baden-Württemberg). Die Regelung wurde am 7. Juli 2026 bekannt gegeben.

Neben den Einschränkungen an den Gewässern gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landratsamt. So schützt die Abteilung für Recht und Naturschutz mit einer weiteren Verfügung gefährdete Vogelarten. Diese Maßnahme wurde bereits am 16. März 2026 veröffentlicht.

In Wendelsheim stehen zudem Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort Arbeiten auf verschiedenen Gemarkungen durch. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg; diese wurde bereits am 18. Juni 2026 gemeldet.

Für politisch Interessierte gibt es einen Termin im Kreistag: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik. Die öffentliche Sitzung beginnt um 15 Uhr.

Zusätzlich hat der Landkreis eine lange Liste mit öffentlichen Zustellungen veröffentlicht. Das bedeutet, dass Menschen wie Nikola Krtinic, Sergii Talalai oder Kateryna Kortiakova offiziell informiert werden mussten, weil sie vermutlich nicht anders erreichbar waren. Die Zustellungen betreffen verschiedene Abteilungen, unter anderem den Bereich Verkehr, Straßen sowie Ordnung und Baurecht.

Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und Zustellungen sind in den PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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