Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit schränkt die untere Wasserbehörde den Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis ein. Wer die Bäche oder Flüsse im Gebiet nutzt, muss sich an diese neuen Vorgaben halten.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gewanne Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Vermessung zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Für die Politik im Kreis gibt es einen festen Termin: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den Wasserbeschränkungen und den Vermessungsarbeiten sind in den offiziellen PDF-Dokumenten des Landratsamts hinterlegt.