Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für den Umgang mit öffentlichen oberirdischen Gewässern. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an diesen Gewässern beschränkt. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der öffentlichen Bäche und Flüsse im gesamten Kreis nun nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erlaubt sind.
Neben den Wasserregeln gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. So führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Das betrifft unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein Teil dieser Arbeiten wurde am 8. Juli 2026 angekündigt, ein weiterer Teil zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters bereits am 18. Juni 2026.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die am 16. März 2026 bekannt gegeben wurde. Für Landwirte ist zudem eine Verfügung zur Düngeverordnung relevant, die Ausnahmen von der bodennahen Aufbringtechnik regelt.
Wer genau wissen möchte, welche Verbote an den Gewässern gelten oder welche Flächen in Wendelsheim genau vermessen werden, kann die entsprechenden PDF-Dokumente auf der Webseite des Landkreises einsehen.