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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Wer im Landkreis Tübingen gerne an Bächen oder Flüssen unterwegs ist, muss jetzt aufpassen. Die untere Wasserbehörde hat neue Regeln für den Gemeingebrauch festgelegt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung von Flüssen und Bächen für die Öffentlichkeit nun an bestimmte Bedingungen geknüpft ist oder teilweise eingeschränkt wird.

Neben dem Gewässerschutz gibt es im Landkreis aktuell weitere wichtige Meldungen für die Bürger. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und an der Halde statt.

Auch für den Naturschutz gibt es Neuigkeiten: Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht, um diese besser zu bewahren.

Zudem gab es politische Termine im Landratsamt. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.

Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten des Landratsamts hinterlegt.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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