Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird der sogenannte Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis eingeschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun an bestimmte Regeln gebunden ist.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis aktuell weitere wichtige Meldungen. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte Arbeiten auf der Gemarkung Wendelsheim an. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der vordere und hintere Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Ein Teil der Arbeiten dient der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters, wovon auch die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und der Tannenweinberg betroffen sind.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Tiere in der Region besser zu schützen.
Für politisch Interessierte gab es einen Termin im Kreishaus: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.
Zuletzt veröffentlichte der Landkreis den Jahresabschluss 2024 für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie den gesamten Haushaltsplan für das Jahr 2026.