Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) beschränkt. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun reglementiert ist.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung. Los geht es um 15 Uhr.
Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt führt dort zwei verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Einmal betrifft dies die Gemarkung Wendelsheim im Bereich Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer Lichtenberg, Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde statt. Letztere wurde am 8. Juli 2026 angekündigt.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Diese wurde am 16. März 2026 veröffentlicht.
Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen und den Vermessungen sind den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu entnehmen.