Zum Inhalt springen
newssofort.de

Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die Wasserbehörde des Landkreises Tübingen hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen Bächen und Flüssen wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis (Baden-Württemberg) eingeschränkt wird. Konkret geht es um den sogenannten Gemeingebrauch, also die Art und Weise, wie Menschen die Gewässer im Alltag nutzen.

Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. So führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind verschiedene Bereiche, darunter das Gewann Pfaffenberg, der Randelweg sowie die Gebiete Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt. Zuvor gab es bereits ähnliche Vermessungen in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die vom Bereich Recht und Naturschutz veröffentlicht wurde. Auch für die Landwirtschaft gibt es Neuigkeiten: Es wurde eine Ausnahme zur bodennahen Aufbringtechnik gemäß der Düngeverordnung genehmigt.

Für interessierte Bürger gibt es zudem einen politischen Termin: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.

Die Details zu den Einschränkungen an den Gewässern sowie die genauen Vorgaben zum Vogelschutz und zur Düngung können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Landkreis Tübingen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Tübingen

Alle ansehen