Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung herausgegeben. Darin wird der sogenannte Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Das bedeutet, dass die Nutzung dieser Gewässer für die Öffentlichkeit nun eingeschränkt ist. Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Juli 2026.
Neben den Wasserregelungen gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Landkreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung. Los geht es um 15 Uhr.
Zudem stehen in Wendelsheim (Landkreis Tübingen, Baden-Württemberg) Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen ist unter anderem der Gewann Pfaffenberg sowie die Gebiete Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und ebenfalls die Halde.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht. Diese wurde bereits am 16. März 2026 bekannt gegeben.
Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen und Terminen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.