Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Das bedeutet konkret, dass der sogenannte Gemeingebrauch an diesen Wasserläufen nicht mehr uneingeschränkt erlaubt ist.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landratsamt. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten an. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Krähen und den Lichtenberg sowie die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und den Tannenweinberg.
Für politisch Interessierte gab es einen Termin im Kreishaus: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, kam der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.
Zusätzlich hat der Landkreis eine lange Liste mit öffentlichen Zustellungen veröffentlicht. Das passiert immer dann, wenn die Behörde jemanden offiziell informieren muss, die Person aber nicht unter ihrer bekannten Adresse erreicht werden kann. Betroffen sind dabei zahlreiche Menschen, darunter unter anderem Nikola Krtinic, Sergii Talalai und Kateryna Kortiakova.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu finden.