Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis beschränkt. Die untere Wasserbehörde hat diese Maßnahme am 7. Juli 2026 bekannt gegeben.
Was genau das für die Menschen vor Ort bedeutet, steht in den Details der Verfügung. Meist geht es bei solchen Einschränkungen darum, die Natur zu schützen oder die Sicherheit an den Ufern zu gewährleisten. Die Regelung gilt für alle öffentlichen Gewässer, die über die Erdoberfläche fließen.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Kreis weitere Naturschutz-Maßnahmen. So wurde bereits am 16. März 2026 eine spezielle Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht.
Zusätzlich gibt es im Landkreis Tübingen derzeit verschiedene Vermessungsarbeiten. In Wendelsheim sind zwei große Bereiche betroffen. Am 18. Juni 2026 starteten Arbeiten in den Gewannen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Am 8. Juli 2026 kamen weitere Messungen im Bereich Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und der Halde hinzu. Ziel ist es, das Liegenschaftskataster zu verbessern.
Wer wissen möchte, wie genau die Einschränkungen an den Gewässern aussehen, kann die vollständige Verfügung beim Landratsamt einsehen.