Landkreis Tübingen schränkt Nutzung von Gewässern ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) beschränkt. Das bedeutet, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse in der Region nun nicht mehr uneingeschränkt erlaubt sind.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Landkreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.
Zudem stehen in Wendelsheim (Landkreis Tübingen) Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte zwei verschiedene Einsätze an. Einer betrifft die Gemarkung Wendelsheim in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Ein weiterer Termin betrifft die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg sowie Heiligenberg, Straucher, Traminer und Halde.
Zusätzlich hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.
Weitere Details zu den einzelnen Beschränkungen und Terminen können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.