Landkreis Spree-Neiße warnt vor illegalen Gartenfeuern
In der Frühjahrs- und Herbstzeit wird es in vielen Gärten im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) wieder rauchig. Viele Menschen verbrennen dann ihre Gartenabfälle. Doch das ist in Brandenburg verboten: Pflanzliche Abfälle aus dem Haushalt oder dem Garten dürfen nicht einfach abgebrannt werden, da der Qualm die Nachbarn belästigt.
Wer trotzdem ein kleines Holzfeuer im Freien machen möchte, muss sich an klare Regeln halten. Erlaubt ist nur naturbelassenes, trockenes Holz, wie zum Beispiel Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder Holzbriketts. Alles, was lackiert, gestrichen oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, darf nicht ins Feuer. Das gilt auch für Sperrholz, Spanplatten oder Holz mit Teerresten.
Auch bei der Sicherheit gibt es feste Grenzen. Der Holzhaufen darf weder in der Höhe noch im Durchmesser mehr als einen Meter messen. Wer ein größeres Feuer oder ein Brauchtumsfeuer plant, muss dies beim örtlichen Ordnungsamt anmelden. Zudem muss immer jemand beim Feuer bleiben, bis die Glut komplett aus ist. Wasser, Sand oder ein Feuerlöscher müssen griffbereit stehen.
Besonders wichtig ist der Schutz von Tieren und Wäldern. Bevor das Feuer angezündet wird, sollte der Haufen neu aufgeschichtet werden. So wird verhindert, dass Igel oder kleine Vögel im Holz verbrennen. Im Wald selbst sind Feuer streng verboten. Ein Feuer auf dem eigenen Grundstück muss mindestens 30 Meter vom Waldrand entfernt sein. Im öffentlichen Raum beträgt der Mindestabstand 100 Meter. Bei hoher Waldbrandgefahr ist das Verbrennen auch auf privaten Grundstücken in Waldnähe untersagt.
Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert eine Strafe. Die Verbrennung von Gartenabfällen sowie das Anzünden von Feuern zu nah am Wald sind Ordnungswidrigkeiten. Diese können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.