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Landkreis Spree-Neiße klärt Regeln für Baggergut

Wer Material aus Gewässern entnimmt, muss strenge Auflagen beachten. Der Landkreis informiert über die Genehmigungspflicht und den Schutz der Böden.

Wer im Landkreis Spree-Neiße (Südosten von Brandenburg) Gewässer ausbaggert, darf den Dreck nicht einfach irgendwo hinwerfen. Das sogenannte Baggergut gilt rechtlich als Abfall. Deshalb muss jeder, der solches Material entnimmt, eine Genehmigung beantragen.

Zuständig ist die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises. Wer einen Antrag stellt, muss genau beschreiben, was er plant und wo das Gewässer liegt. Außerdem müssen die Menge des Materials und ein Prüfbericht von einem zertifizierten Labor eingereicht werden. Falls das Material zwischengelagert wird, müssen auch der Ort und die Dauer der Lagerung angegeben werden.

Das Ziel ist klar: Der Boden soll sauber bleiben, damit Kinder darauf spielen und Pflanzen wachsen können. Grundsätzlich soll das Material wiederverwertet werden, zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau oder bei der Sanierung von Altlasten. Das geht aber nur, wenn das Baggergut unbelastet ist oder die gesetzlichen Grenzwerte einhält.

Es gibt jedoch Orte, an denen Baggergut streng verboten ist. Das betrifft zum Beispiel besonders gute Ackerböden, Wälder, Wasserschutzgebiete oder Moore. Auch in Naturschutzgebieten darf kein Material aufgeschüttet werden.

Ein Sonderfall ist die Landwirtschaft. Hier darf Baggergut nur unter sehr strengen Auflagen zur Bodenverbesserung genutzt werden. Die Schadstoffwerte müssen dabei extrem niedrig sein. In solchen Fällen muss die Nutzung vorab mit der Fachbehörde abgestimmt werden.

Weitere Angaben zu den konkreten Antragsformularen finden Interessierte auf der Webseite des Landkreises.

Quelle: Landkreis Spree-Neiße – zur Originalmeldung

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