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Landkreis Spree-Neiße: Strenge Regeln für Klärschlamm auf Feldern

Wer Klärschlamm als Dünger auf seinen Äckern nutzen will, muss im Landkreis Spree-Neiße viele Auflagen erfüllen. Die Behörden prüfen genau, was auf die Böden kommt.

Landwirte im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) dürfen Klärschlamm nicht einfach so auf ihre Felder bringen. Damit der Boden nicht verseucht wird, gibt es eine Liste mit strengen Nachweisen, die entweder der Bauer oder der Lieferant vorlegen müssen. Dazu gehören Protokolle über die Bodenproben, die Ergebnisse der Untersuchungen und eine genaue Berechnung des Düngerbedarfs.

Besonders wichtig ist dabei die Bodenprobe: Diese muss von einem amtlich zertifizierten Experten genommen werden. Die Landwirte müssen dafür Flurkarten im Maßstab 1:10000 bereitstellen. Damit die Daten aktuell bleiben, müssen die Bodenuntersuchungen alle zehn Jahre wiederholt werden. Auch der Klärschlamm selbst wird geprüft; hier darf der Abstand zwischen zwei Untersuchungen maximal sechs Monate betragen.

Es gibt klare Grenzen, wo der Schlamm landet. Auf Flächen für Obst und Gemüse, auf Dauergrünland oder in Wäldern ist das Aufbringen verboten. Auch in Wasserschutzgebieten (Zonen I und II) sowie in einem Streifen von zehn Metern entlang von Ufern darf kein Klärschlamm verteilt werden. Zudem gilt eine Mengenbeschränkung: Innerhalb von drei Jahren dürfen maximal fünf Tonnen Trockenmasse pro Hektar auf den Boden kommen.

Auch Besitzer von Kleinkläranlagen müssen aufpassen. Der dort anfallende Schlamm unterliegt denselben Regeln. Bevor etwas auf das Land kommt, muss die Ausbringung bei der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde angezeigt werden.

Um den Papierkram zu reduzieren, können die Anträge seit 2005 elektronisch eingereicht werden. Der Landkreis nutzt dafür das System der Umweltdaten & Logistik GbR. Das soll nicht nur die Verwaltung beschleunigen, sondern laut Behörde auch die Gebühren für die Betroffenen senken.

Quelle: Landkreis Spree-Neiße – zur Originalmeldung

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