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Landkreis Schmalkalden-Meiningen verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Copyright und Urheber siehe Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Wegen extremer Trockenheit darf im gesamten Landkreis ab dem 15. August kein Wasser mehr mit Pumpen aus Bächen und Seen geholt werden.

In vielen Gewässern im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Thüringen) ist die Lage kritisch. Die Wasserstände sind flächendeckend so niedrig, dass manche Bäche sogar komplett ausgetrocknet sind. Grund dafür ist ein zu trockener Winter und ein Frühjahr, das das Defizit nicht ausgleichen konnte. Die anhaltende Hitze hat den Reserven weiter zugesetzt, und die Böden sind so trocken, dass Regen oft gar nicht erst bei den Gewässern ankommt.

Um die Natur zu schützen, tritt am 15. August 2026 ein striktes Wasserentnahmeverbot in Kraft. Es gilt im gesamten Landkreis für alle Flüsse, Bäche, Seen und Quellen. Verboten ist es, Wasser mit Pumpen oder Schläuchen zu entnehmen. Das gilt auch dann, wenn man eigentlich eine offizielle Genehmigung dafür hat – diese wird für die Zeit des Verbots ausgesetzt. Auch Landwirte dürfen ihre Flächen so nicht mehr bewässern, es sei denn, sie bekommen eine spezielle Ausnahme von der unteren Wasserbehörde.

Einige Dinge sind aber weiterhin erlaubt: Wer Wasser mit einem Eimer oder einer Gießkanne schöpft, darf das weiterhin tun. Auch Vieh darf direkt an den Tränkstellen aus den Gewässern trinken. Das Abfüllen von Trögen mit Pumpen ist jedoch verboten. Wer Wasser aus dem öffentlichen Netz oder aus einem privaten Brunnen nutzt, ist nicht betroffen, soll aber trotzdem sparsam damit umgehen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf, spätestens aber bis zum 31. Oktober 2026. Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem mit Pumpen Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Der Landkreis bittet die Bürger, Verstöße zu melden. Wer beobachtet, dass illegal Wasser entnommen wird, kann dies unter der Telefonnummer 03693/485-8368 melden. Wichtig sind dabei Angaben zum Ort, zum Gewässer und zur Art der Entnahme.

Quelle: Landkreis Schmalkalden-Meiningen – zur Originalmeldung

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