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Landkreis Schmalkalden-Meiningen verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Copyright und Urheber siehe Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Ab dem 15. August dürfen im gesamten Landkreis keine Pumpen und Schläuche mehr genutzt werden, um Wasser aus Gewässern zu ziehen. Grund ist die extreme Trockenheit.

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Thüringen) ist es bald verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Quellen zu entnehmen. Das Verbot gilt ab dem 15. August 2026 und bleibt vorerst bis zum 31. Oktober 2026 in Kraft, sofern es nicht früher aufgehoben wird.

Wer Pumpen benutzt oder Schläuche auslegt, um Wasser durch das natürliche Gefälle zu ziehen, macht sich strafbar. Das gilt egal, wofür das Wasser genutzt werden soll. Ob für den eigenen Garten, für Grünflächen oder in der Landwirtschaft – die Pumpen müssen ausbleiben. Sogar bestehende Erlaubnisse für solche Entnahmen sind während dieser Zeit ungültig.

Ein paar Ausnahmen gibt es jedoch: Wer mit einem Eimer oder einer Gießkanne Wasser schöpft, darf das weiterhin tun. Auch Vieh darf direkt an den Tränkstellen trinken, solange das Wasser dort nicht angestaut wird. Wer eine ganz besondere Situation hat, kann bei der unteren Wasserbehörde eine Ausnahme beantragen. Dort wird dann im Einzelfall entschieden.

Das normale Trinkwasser aus der Leitung ist von dem Verbot nicht betroffen. Die Behörden erklären den Schritt mit der anhaltenden Hitze und dem fehlenden Regen. Schon im letzten Winter gab es zu wenig Niederschlag, und die letzten Wochen haben die Reserven im Boden weiter aufgebraucht. Viele Bäche führen kaum noch Wasser, einige sind sogar komplett ausgetrocknet. Die Tiere und Pflanzen in den Gewässern brauchen jetzt jeden Tropfen zum Überleben.

Die Behörden werden die Gewässer verstärkt kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. In schweren Fällen können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Der Landkreis bittet alle Bürger, generell sparsam mit dem Wasser umzugehen.

Quelle: Landkreis Schmalkalden-Meiningen – zur Originalmeldung

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