Landkreis Heilbronn: Wasserentnahme aus Quellen jetzt verboten
In Hardthausen am Kocher (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist die Lage bei den Gewässern kritisch. Es hat seit Monaten kaum geregnet, weshalb die Wasserstände massiv gesunken sind. Um die Natur zu schützen, hat das Landratsamt nun die Regeln für die Wasserentnahme verschärft.
Seit Mittwoch, dem 19. August, ist es verboten, Grundwasser aus Quellen zu entnehmen, wenn diese in ein oberirdisches Gewässer fließen. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Betroffen sind vor allem Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe, die in Bäche, Flüsse oder Regenwasserkanäle münden.
Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Wer eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Das gilt zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung. Auch echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Pumpe oder einer Schwengelpumpe hochgeholt wird, sind nicht vom Verbot betroffen. Ebenso dürfen Brunnen genutzt werden, die in einen Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal ableiten.
Der Grund für die harten Maßnahmen ist die extreme Trockenheit. Allein im Juli fiel in Baden-Württemberg viel zu wenig Regen – oft weniger als die Hälfte des normalen Wertes. In der Hohenloher Ebene war es teilweise noch schlimmer. Da in den nächsten Wochen kein großer Regen erwartet wird, bleibt die Situation angespannt. Zudem steigen die Wassertemperaturen, was die Fische und Pflanzen in den Gewässern zusätzlich stresst.
Das Landratsamt rät den Bürgern und Betrieben, Wasser aus regenreichen Zeiten in Zisternen oder Teichen zu speichern, um es in Trockenperioden nutzen zu können. Die genauen Details der Verordnung können online auf der Seite des Landratsamts Heilbronn eingesehen werden.