Weinsberg erinnert an Verbote beim Cannabis-Konsum
In Weinsberg (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) gelten für den Konsum von Cannabis klare Regeln. Die Stadt erinnert daran, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität hat. Deshalb ist es verboten, Cannabis zu rauchen, wenn Minderjährige direkt dabei sind.
Auch im öffentlichen Raum gibt es feste Verbotszonen. Wer kiffen möchte, darf dies nicht in Schulen, auf Kinderspielplätzen oder in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche tun. Das gilt auch für öffentlich zugängliche Sportstätten. Wichtig ist dabei: Das Verbot gilt nicht nur direkt im Gebäude oder auf dem Platz, sondern auch in deren Sichtweite. Als Sichtweite wird ein Bereich von bis zu 100 Metern vom Eingang aus gerechnet.
Zusätzlich gibt es eine zeitliche Einschränkung in der Innenstadt. In den Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends untersagt.
Die Stadt bittet die Bürger um einen respektvollen Umgang und Rücksicht auf die Jüngeren. Wer genau wissen möchte, wo die Verbotszonen liegen, kann online Karten zur Orientierung nutzen. Diese Karten ersetzen jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben des Cannabisgesetzes (CanG).
Quelle: Weinsberg – zur Originalmeldung