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Hardthausen am Kocher: Strengere Regeln für Wasserentnahme

Wegen der anhaltenden Trockenheit verschärft das Landratsamt die Regeln für die Nutzung von Wasser aus Gewässern und Brunnen.

In Hardthausen am Kocher (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist die Lage bei den Gewässern kritisch. Es hat zu wenig geregnet, weshalb die Wasserstände stark gesunken sind. Da in den nächsten Wochen kaum Regen erwartet wird und das Wasser in den Bächen und Flüssen immer wärmer wird, muss jetzt gehandelt werden.

Bereits seit dem 25. Juni 2026 gibt es Einschränkungen für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Doch das reicht nicht mehr aus. Ab dem 18. August 2026 gelten nun noch strengere Regeln.

Verboten ist ab sofort die Entnahme von Grundwasser aus Quellen, Laufbrunnen oder Zierbrunnen, wenn das Wasser daraus in ein oberirdisches Gewässer fließt. Das gilt auch für Wasserzapfstellen. Wer jedoch eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf das Wasser weiterhin entnehmen.

Einige Anlagen sind von dem Verbot nicht betroffen. Das gilt zum Beispiel für echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Pumpe oder einer Schwengelpumpe hochgeholt wird. Ebenso bleiben Quellen oder Brunnen erlaubt, die in einen Schmutzwasserkanal ableiten.

Das Landratsamt Heilbronn bittet alle Bürger und Betriebe, die Regeln einzuhalten, um die Natur und die Fische in den Gewässern zu schützen. Wer genau wissen will, was erlaubt ist, kann die Details und eine Liste mit häufigen Fragen auf der Internetseite des Landratsamtes unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ oder unter „Gewässer und Hochwasserschutz“ nachlesen.

Quelle: Hardthausen am Kocher – zur Originalmeldung

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