Landkreis Emmendingen: Stocherkahn-Fahrten im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst stiller. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt sind. Die Anbieter dürfen ihre Gäste also nicht mehr durch die Auenlandschaft stochern.
Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit in diesem Sommer. Die Wasserstände in den Gewässern sind in den letzten Wochen stark gesunken, während das Wasser gleichzeitig immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, will die Naturschutzverwaltung die Belastung der Gewässer so gering wie möglich halten.
Das ist kein neues Problem in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren. Nun werden auch die gewerblichen Anbieter in die Pflicht genommen.
Wie lange das Verbot gilt, steht noch nicht genau fest. Es bleibt so lange in Kraft, bis sich die Wasserstände und die Temperaturen wieder nachhaltig erholt haben. Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem auf das Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.