Taubergießen: Stocherkahnfahrten wegen Trockenheit verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt sind. Die Anbieter dürfen ihre Gäste also nicht mehr durch die Auenlandschaft stochern.
Der Grund für das Verbot ist das Wetter. Der Sommer ist außergewöhnlich heiß und trocken. Dadurch sind die Pegel in den Gewässern stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das setzt die Fische und Wasservögel unter extremen Stress. Um das Ökosystem zu schützen und die Belastung zu senken, müssen die Fahrten nun pausieren.
Es ist nicht das erste Verbot in der Region. Schon seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen und in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren. Nun werden auch die gewerblichen Anbieter in Mitleidenschaft gezogen.
Wie lange das Verbot gilt, steht noch nicht genau fest. Es bleibt so lange in Kraft, bis sich die Wasserstände und die Temperaturen wieder nachhaltig erholt haben. Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem auf das Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.