Landkreis Emmendingen: Stocherkahnfahrten im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst still. Ab dem 13. August 2026 sind dort auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die dafür nötigen Genehmigungen befristet zurückgenommen.
Grund für den Schritt ist die anhaltende Trockenheit in diesem Sommer. Die Pegelstände in den Gewässern sind in den letzten Wochen stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, will die Naturschutzverwaltung die Belastung der Gewässer so gering wie möglich halten.
Dies ist nicht die erste Einschränkung in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.
Wie lange das Verbot für die Nachenfahrten gilt, steht noch nicht genau fest. Es ist an die Dauer des Verbots für die privaten Boote gekoppelt. Erst wenn die Wasserstände wieder steigen und die Temperaturen sinken, wird die Sperre aufgehoben.
Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem auf das Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.