Landkreis Emmendingen: Stocherkahn-Fahrten im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt sind. Die Anbieter dürfen ihre Gäste also nicht mehr durch die Auenlandschaft steuern.
Der Grund für den harten Schritt ist das Wetter. Es ist ein außergewöhnlich heißer und trockener Sommer. Dadurch sind die Pegelstände in den Gewässern stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das setzt die Natur unter extremen Stress. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, müssen die Belastungen im Wasser jetzt so gering wie möglich gehalten werden.
Das ist nicht die erste Einschränkung in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.
Wie lange das Verbot für die Nachen gilt, steht noch nicht genau fest. Es ist an die Dauer der allgemeinen Verfügung für die privaten Boote geknüpft. Erst wenn die Wasserstände wieder steigen und die Temperaturen sinken, wird das Fahrverbot wieder aufgehoben.
Die zuständigen Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem auf das Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.