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Landkreis Cham: Gaststättenbesitzer wegen Schwarzarbeit verurteilt

Ein Wirt hat über Jahre hinweg fast seine gesamte Belegschaft schwarz beschäftigt. Nun folgt die Strafe für den massiven Sozialversicherungsbetrug.

Im Juni 2023 rückten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Furth im Wald (Hauptzollamt Regensburg) in einer Gaststätte im Landkreis Cham (Bayern) an. Die Beamten wollten prüfen, ob im Betrieb alles mit rechten Dingen zugeht. Dabei kam schnell ans Licht, dass der Inhaber ein riskantes Spiel getrieben hatte.

Die Ermittlungen zeigten, dass der Mann zwischen 2020 und 2024 insgesamt 43 Mitarbeiter nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Nur eine einzige Angestellte war ordnungsgemäß registriert. Alle anderen bekamen ihren Lohn einfach bar auf die Hand ausgezahlt. So sparte sich der Wirt die Abgaben, ließ seine Leute aber ohne Versicherungsschutz arbeiten.

Insgesamt 114 Fälle von nicht gezahlten Beiträgen wurden aufgedeckt. Den Sozialversicherungsträgern entstand dadurch ein Schaden von rund 38.000 Euro. Vor Gericht gab der Gaststättenbesitzer alles zu. Er erklärte, dass er den entstandenen Schaden komplett wiedergutmachen will.

Das Gericht verurteilte den Mann nun wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Er muss eine Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. René Matschke, der Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betonte, dass der Inhaber seine Pflichten als Arbeitgeber genau kannte, sie aber bewusst ignoriert habe.

Das ist jedoch noch nicht alles für den Wirt. Er muss sich zusätzlich noch wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor dem Finanzamt verantworten. Die Ermittlungen in diesem Punkt dauern an.

Quelle: Hauptzollamt Regensburg – zur Originalmeldung

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