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Laer bietet neue Erbbaugrundstücke im Baugebiet Freisenbrock IV an

Copyright und Urheber siehe Laer

Wer in Laer bauen möchte, hat nun eine weitere Option. Neben Kaufgrundstücken gibt es im Gebiet Freisenbrock IV jetzt auch Erbbaugrundstücke.

In Laer (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) startet die achte Runde bei der Vermarktung von Grundstücken im Baugebiet „Freisenbrock IV“. Das Besondere an dieser Runde: Es gibt nun auch Erbbaugrundstücke. Diese werden von der Evangelischen Kirchengemeinde Borghorst / Horstmar / Laer angeboten, wobei die Gemeinde Laer bei der Vermarktung hilft.

Insgesamt stehen vier Erbbaugrundstücke zur Verfügung. Diese werden für 99 Jahre vergeben. Der Erbbauzins liegt bei 3 Prozent, bezogen auf den ursprünglichen Kaufpreis von 210 Euro oder 230 Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich müssen für jedes dieser Grundstücke separate Erschließungskosten bezahlt werden.

Interessierte können sich bis zum 30. September 2026 bewerben. Die Anmeldung läuft über das Online-Portal der Gemeinde Laer. Wer ein Erbbaugrundstück möchte, soll nach der Online-Bewerbung zusätzlich eine kurze Information per E-Mail an [email protected] senden.

Die Entscheidung, wer die Grundstücke bekommt, fällt im November und Dezember 2026. Es gibt zwei separate Termine für die Vergabe: Zuerst werden die Erbbaugrundstücke vergeben, danach folgen die Kaufgrundstücke. Falls die Nachfrage nach den Erbbaurechten zu groß ist, gibt es für die Bewerber eventuell noch die Chance, ein Kaufgrundstück zu erwerben, sofern noch welche frei sind.

Bei Fragen zur Vergabe hilft Herr Lohaus unter der Telefonnummer 02554-910320 weiter. Details zum Erbbaurechtsvertrag kann Herr Becker von der evangelischen Kirchengemeinde beantworten (E-Mail: [email protected] oder Telefon: 02552 2200).

Die Gemeinde Laer weist darauf hin, dass sie nur das Verfahren begleitet. Vertragspartner für die notariellen Verträge ist die Kirchengemeinde. Damit übernimmt auch die Kirchengemeinde die Verantwortung für alle Angaben zum Grundstück sowie für mögliche Mängel.

Quelle: Laer – zur Originalmeldung

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