Laer erlaubt Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen
In Laer (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) gibt es eine neue Regelung für den letzten Weg. Am 15. Juli 2026 hat der Gemeinderat einstimmig entschieden, dass Aschebeisetzungen unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der offiziellen kommunalen oder kirchlichen Friedhöfe möglich sind. Auslöser für die Entscheidung war die konkrete Anfrage eines Ehepaares aus dem Ort.
Damit ist es aber nicht so, dass nun jeder seine Asche einfach im eigenen Garten verstreuen darf. Die Gemeinde betont ausdrücklich, dass es keine allgemeine Freigabe für private Bestattungen gibt. Eine Genehmigung wird nur in begründeten Einzelfällen erteilt. Dafür wurde ein genaues Regelwerk beschlossen, nach dem jeder Antrag einzeln geprüft wird.
Damit die Gemeinde zustimmt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zuerst muss schriftlich belegt sein, dass der Verstorbene diesen Wunsch wirklich hatte. Zudem müssen alle Eigentümer des Grundstücks zustimmen. Die Stelle, an der die Asche beigesetzt wird, muss dauerhaft öffentlich zugänglich sein und würdevoll gestaltet werden. Auch die Pflege der Ruhestätte muss langfristig gesichert sein, selbst wenn das Grundstück irgendwann verkauft wird. Eine gewerbliche Nutzung ist verboten.
Ein wichtiger Punkt betrifft die Art der Beisetzung: Eine klassische Urne ist nicht erlaubt. Die Asche darf entweder verstreut oder ohne Behältnis direkt in den Boden eingebracht werden.
Wer diese neue Möglichkeit nutzen möchte, muss einen offiziellen Antrag bei der Gemeindeverwaltung Laer stellen. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Genehmigung, da die Gemeinde jeden Fall individuell prüft und eventuell weitere Auflagen festlegt. Für Fragen zum Ablauf und den nötigen Nachweisen ist die Gemeindeverwaltung die richtige Anlaufstelle.
Quelle: Laer – zur Originalmeldung