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Kreis Viersen: Jetzt Führerschein umtauschen

Führerscheinumtausch Copyright und Urheber siehe Kreis Viersen

Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss diesen bald tauschen. Die Frist läuft im Januar 2027 ab.

Im Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) sind rund 24.000 Autofahrer betroffen. Wer seinen Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 bekommen hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 gegen ein neues Modell eintauschen. Das Ziel ist ein europaweit einheitliches Dokument, das sich niemand so leicht fälschen kann.

Das Ordnungsamt rät dringend dazu, den Antrag nicht auf den letzten Drücker zu stellen. In der Vergangenheit kam es kurz vor Ablauf der Fristen immer zu einem riesigen Ansturm bei der Führerscheinstelle. Die Folge: Die Wartezeit auf das neue Dokument verlängert sich massiv. Das kann ärgerlich werden, zum Beispiel wenn man kurzfristig einen Mietwagen buchen will und das alte Dokument nicht mehr akzeptiert wird.

Wer zu lange wartet, riskiert ein Verwarnungsgeld, da das Fahren mit einem ungültigen Führerschein bestraft wird. Eine Ausnahme gibt es nur für Menschen, die im Jahr 1952 oder früher geboren wurden. Diese haben noch bis 2033 Zeit für den Umtausch.

Der Antrag kostet 32,80 Euro. Man kann ihn bequem online unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch vorbereiten. Das spart den Weg zur Behörde und die Suche nach einem freien Termin. Wer es doch persönlich machen möchte: Die Zulassungs- und Führerscheinstelle ist Mitte Juli umgezogen. Sie ist jetzt am Ransberg 39 in 41751 Viersen-Dülken zu finden.

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ein unterschriebener Antrag
- Eine Farbkopie des Personalausweises, Reisepasses oder eines ausländischen Passes (mit Name, Bild und Nummer)
- Der alte Führerschein im Original
- Ein biometrisches Foto (mindestens 35 x 45 Millimeter)
- Eine sogenannte Karteikartenabschrift aus der Führerscheindatei, falls der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde.

Weitere Informationen und eine Liste mit anderen Umtauschfristen gibt es ebenfalls auf der Internetseite des Kreises.

Quelle: Kreis Viersen – zur Originalmeldung

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