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Kreis Viersen verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen

Willicher Fleuth Copyright und Urheber siehe Kreis Viersen

Ab dem 7. August darf im Kreis Viersen kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern gepumpt werden. Das Verbot gilt bis Ende Oktober.

Im Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) ist es ab Freitag, dem 7. August, verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen. Die Kreisverwaltung hat diese Regelung per Allgemeinverfügung festgelegt. Sie gilt vorerst bis zum 31. Oktober.

Das Verbot betrifft alle, die Wasser aus oberirdischen Gewässern holen. Das gilt sowohl für große Mengen, etwa wenn Felder bewässert werden, als auch für kleine Mengen für den privaten Garten. Nur zwei Dinge sind erlaubt: Vieh darf weiterhin getränkt werden und Wasser darf mit Handgefäßen geschöpft werden. Grundwasser ist von diesem Verbot nicht betroffen.

Die Lage der Gewässer ist kritisch. In den letzten Wochen und auch in den Jahren davor gab es zu wenig Regen. Zwar war das Jahr 2024 niederschlagsreich, aber die Speicher haben sich nicht genug erholt. Seit Juli regnet es kaum noch, weshalb die Pegel in Seen und Bächen weiter sinken. Im Bereich des Poelvenns ist die Nette bereits komplett trocken gefallen.

Die Kreisverwaltung will damit die Natur schützen. Wenn jetzt mit Pumpen Wasser entnommen wird, besteht die Gefahr, dass die Gemeinschaft der verschiedenen Organismen im Wasser dauerhaft gestört wird. Das gilt auch dann, wenn an einer Stelle scheinbar noch genug Wasser fließt.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Strafen rechnen. Der Kreis Viersen überwacht die Einhaltung. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zusätzlich bittet der Kreis die Menschen, sparsamer mit Wasser umzugehen. Private Gartenbrunnen oder Anlagen der öffentlichen Hand sollten effektiver genutzt werden. Zwischen 10 und 19 Uhr sollte auf Rasensprenger verzichtet werden, da das Wasser dann zu schnell verdunstet. Auch beim Befüllen von Gartenpools wird gebeten, die Menge zu reduzieren.

Die vollständige Verfügung kann ab dem 7. August online unter kreis-viersen.de/amtsblatt eingesehen werden. Wer lieber persönlich vorbeischaut: Das Dokument liegt im Kreishaus in Viersen (Rathausmarkt 3) im Amt für Umweltschutz (Raum 2232) aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Quelle: Kreis Viersen – zur Originalmeldung

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