Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gelten neue Regeln für alle, die Inhalte für das Gemeindeblatt liefern. Seit dem 2. August 2026 gibt es eine gesetzliche Pflicht, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Das geht auf den sogenannten EU AI Act zurück.
Das bedeutet konkret: Wer Bilder, Flyer, Anzeigen oder Texte mit Programmen wie ChatGPT oder Canva erstellt hat, muss dies sichtbar angeben. Die Gemeinde lehnt Beiträge ab, bei denen KI im Spiel war, die Kennzeichnung aber fehlt. Als Beispiele für die Beschriftung nennt die Verwaltung Formulierungen wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Hinweis steht, ist egal, solange er gut sichtbar ist.
Besonders bei realistisch wirkenden Bildern, Audio- oder Videodateien ist die Kennzeichnung Pflicht. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse gilt die Regel nur dann, wenn der Text direkt von der KI kommt und kein Mensch ihn mehr redaktionell überarbeitet hat. Sobald eine Person den Text anpasst und die Verantwortung dafür übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig.
Die Gemeinde Klettgau begründet die strengen Regeln mit der Aufsicht durch die Bundesnetzagentur. Wenn Inhalte nicht korrekt markiert sind, drohen dem Herausgeber des Blattes hohe Bußgelder. Die Verwaltung hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Ernstfall an die Verfasser der Beiträge weiterreichen wird.
Wer Fragen zur Umsetzung hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung