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Hügelsheim: Wasserentnahme aus Bächen und Teichen bleibt verboten

Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im September kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Wer trotzdem pumpt oder schöpft, riskiert hohe Bußgelder.

In Hügelsheim (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) bleibt es trocken. Deshalb wird das Verbot für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verlängert. Die neue Regelung gilt ab dem 1. September 2026 und läuft bis zum 30. September 2026.

Das bedeutet konkret: Niemand darf Wasser aus Bächen oder Teichen entnehmen. Das gilt auch für kleine Mengen, die man normalerweise mit einem Eimer oder einer Gießkanne für den Garten oder die Landwirtschaft holt. Auch der Einsatz von Pumpen ist streng verboten. Das Landratsamt Rastatt möchte so verhindern, dass sich der Zustand der Gewässer durch die Trockenheit noch weiter verschlechtert.

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen. Tiere dürfen weiterhin direkt aus den Gewässern trinken. Außerdem bleibt die Entnahme aus dem Rhein sowie aus aktiven Baggerseen im Kiesabbau erlaubt. Auch die Feuerwehr darf im Notfall, etwa bei einem Brand, weiterhin Wasser schöpfen. Wer eigene Wasserrechte besitzt, darf diese im erlaubten Rahmen weiter nutzen, muss aber die Mindestwasserabgaben einhalten.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Behörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Zudem ist es ohnehin verboten, Gewässer ohne Erlaubnis aufzustauen oder Löcher zu graben, um an Wasser zu kommen.

Die vollständige Verordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes Rastatt eingesehen werden.

Quelle: Hügelsheim – zur Originalmeldung

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