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Hügelsheim: Neuer Bebauungsplan für die Westendstraße gilt

Copyright und Urheber siehe Hügelsheim

In der Westendstraße in Hügelsheim (Landkreis Rastatt) gelten ab sofort neue Bauvorschriften. Der Gemeinderat hat den Plan beschlossen, nun tritt er offiziell in Kraft.

Wer in der Westendstraße in Hügelsheim (Landkreis Rastatt) bauen will, muss sich an neue Regeln halten. Der Bebauungsplan sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften sind nun offiziell in Kraft getreten. Den Weg dorthin hat der Gemeinderat bereits am 13. Juli 2026 in einer öffentlichen Sitzung geebnet und die Pläne beschlossen.

Bevor die Regeln gelten konnten, musste noch das Landratsamt Rastatt zustimmen. Diese Genehmigung kam am 5. August 2026. Mit der aktuellen Bekanntmachung vom 21. August wird der Plan nun für alle verbindlich. Grundlage für die genauen Grenzen des Gebiets ist die Zeichnung vom 17. April 2026.

Die Unterlagen dazu kann jeder einsehen. Wer die Pläne in Papierform sehen möchte, kann im Bürgermeisteramt in der Hauptstraße 34 vorbeigehen. Die zuständigen Leute im Bauamt in Zimmer 7 geben Auskunft, allerdings muss man vorher einen Termin vereinbaren. Einfacher geht es online: Die Gemeinde hat die Dokumente auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Wirtschaft, Bauen & Umwelt“ hochgeladen. Auch über das Internetportal des Landes Baden-Württemberg sind die Daten abrufbar.

Für betroffene Eigentümer gibt es wichtige Fristen. Wer glaubt, durch den neuen Plan finanzielle Nachteile zu haben, kann Entschädigungen beantragen. Das muss schriftlich geschehen. Wichtig ist dabei, dass solche Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Nachteil entstanden ist, gestellt werden müssen. Zudem gibt es eine Jahresfrist für Einwände gegen Formfehler im Verfahren. Wer Fehler rügen will, muss dies innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde melden und genau erklären, worum es geht.

Quelle: Hügelsheim – zur Originalmeldung

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