Hersbruck führt neue Einbeziehungssatzung für Ellenbach-Bergseestraße ein
In Hersbruck (Landkreis Nürnberger Land, Bayern) gibt es eine Änderung im Baurecht. Der zuständige Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat am 28. Juli 2026 die sogenannte Einbeziehungssatzung „Ellenbach – Bergseestraße“ beschlossen. Damit wird ein bestimmtes Gebiet offiziell in den Geltungsbereich der Stadtplanung aufgenommen.
Die neue Satzung tritt mit der amtlichen Bekanntmachung am 14. August 2026 in Kraft. Wer wissen möchte, was genau in dem Dokument steht, kann es ab diesem Datum im Rathaus einsehen. Die Unterlagen liegen im Stadtbauamt in Zimmer 3.05 während der normalen Dienststunden aus. Alternativ kann man die Satzung online auf der Homepage der Stadt unter www.hersbruck.de im Bereich „Satzungen“ nachlesen.
Für betroffene Eigentümer gibt es wichtige Fristen. Wer Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung sieht, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Stadt melden. Zudem gibt es Regeln für Entschädigungsansprüche bei Vermögensnachteilen. Diese müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Nachteil entstanden ist, geltend gemacht werden.
Quelle: Hersbruck – zur Originalmeldung