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Massenbachhausen: Strengere Regeln für Wasserentnahmen

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Wegen der anhaltenden Trockenheit verschärft das Landratsamt die Regeln. Ab dem 18. August dürfen viele Quellen und Brunnen nicht mehr genutzt werden.

In Massenbachhausen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) wird es bei der Wassernutzung jetzt noch strenger. Die Trockenheit hält an, und die Wasserstände in den Bächen und Flüssen des Landkreises sind stark gesunken. Da es in den nächsten Wochen kaum regnen soll und das Wasser in den Gewässern immer wärmer wird, muss die Entnahme eingeschränkt werden, um die Natur zu schützen.

Bereits seit dem 25. Juni 2026 gibt es Regeln für die Entnahme aus oberirdischen Gewässern. Diese gelten eigentlich bis zum 30. September. Doch weil die Lage so kritisch ist, gibt es ab dem 18. August 2026 neue, strengere Vorgaben.

Das bedeutet konkret: Wer Wasser aus Quellen, Laufbrunnen oder Zierbrunnen entnimmt, die in ein oberirdisches Gewässer münden, darf das ab sofort nicht mehr. Das gilt auch für Wasserzapfstellen und Überläufe von Quellfassungen, sofern das Wasser in ein Gewässer oder einen Regenwasserkanal fließt. Ebenso sind Laufbrunnen verboten, die ihr Wasser direkt aus oberirdischen Gewässern beziehen.

Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Wer eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis hat, zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung, darf das Wasser weiterhin entnehmen. Auch echte Brunnen, bei denen das Grundwasser aktiv mit einer Pumpe oder einer Schwengelpumpe hochgeholt wird, sind nicht betroffen. Ebenso bleiben Quellen und Brunnen erlaubt, die in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal ableiten.

Das Landratsamt Heilbronn bittet alle Bürger und Betriebe um Verständnis. Wer genau wissen möchte, ob sein Brunnen betroffen ist, kann die vollständige Allgemeinverfügung und eine Liste mit häufigen Fragen auf der Internetseite des Landratsamts unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ oder unter „Gewässer und Hochwasserschutz“ nachlesen. Aktuelle Infos zur Lage in ganz Baden-Württemberg gibt es zudem beim Niedrigwasser-Informationszentrum.

Quelle: Massenbachhausen – zur Originalmeldung

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