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Gütersloh: Neue Regeln für den Fischereischein

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Wer in Gütersloh angeln will, muss sich an neue Regeln halten. Der Fischereischein wird jetzt digitaler und für Jugendliche einfacher zugänglich.

In Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) gibt es wichtige Änderungen für alle Hobby-Angler. Das Land hat zum 1. Juli das Landesfischereigesetz geändert. Das hat direkte Folgen für die rund 1400 Angler, die in der Stadt wohnen.

Wer einen Fischereischein beantragen will, kann das nicht mehr per Post erledigen. Es gibt nur noch zwei Wege: Entweder digital über das „NRW-Serviceportal“ oder persönlich im Rathaus. Für den Online-Antrag ist eine Bund-ID nötig. Wer die Prüfung nach dem 1. Juli 2026 abgelegt hat, kann den digitalen Weg nutzen und spart dabei sogar Verwaltungsgebühren. Wer die Prüfung schon vorher bestanden hat, muss für den Antrag einen Termin im Rathaus vereinbaren. Das geht über das Bürgerportal der Stadt.

Der Fischereischein selbst sieht nun anders aus. Er wird als fälschungssichere Scheckkarte mit Chip verschickt. Wer möchte, kann zusätzlich ein elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone speichern. Die Karte wird einmalig per Post geliefert. Ob der Schein ein oder fünf Jahre gilt, hängt davon ab, wie lange man die Fischereiabgabe bezahlt hat. Diese Abgabe kann man jetzt ebenfalls online im NRW-Serviceportal bezahlen oder persönlich im Rathaus erledigen.

Alte Scheine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben erst einmal gültig. Sobald sie aber ablaufen, müssen sie gegen das neue Modell umgetauscht werden. Auch hierfür ist ein Termin bei der Stadtverwaltung nötig.

Auch für Kinder gibt es gute Nachrichten: Die Altersgrenze wurde gesenkt. Schon mit zwölf Jahren kann man nun einen eigenen Angelschein bekommen. Der alte Jugendfischereischein fällt weg. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren dürfen jetzt angeln, solange ein Erwachsener mit Fischereischein dabei ist.

Wer am Wasser steht, muss aufpassen, dass er alle Papiere dabei hat. Seit dem 1. Juli müssen der Fischereischein, der Beleg über die bezahlte Abgabe, ein Lichtbildausweis und die Erlaubnis für das jeweilige Gewässer mitgeführt werden.

Quelle: Gütersloh – zur Originalmeldung

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