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Gütersloh lässt Autoscooter im Parkbad abbauen

Copyright und Urheber siehe Gütersloh

Die Stadt bleibt hart: Das Fahrgeschäft im Parkbad muss bis Ende Juli vom Gelände verschwinden.

Im Parkbad in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) gibt es keine Lösung für den Autoscooter. Die Stadt hält an ihrem Plan fest und will, dass die Anlage verschwindet. Zuvor hatte der Pächter des Bades die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Er reichte eine schriftliche Stellungnahme ein, die die Stadt auch geprüft hat.

Das Ergebnis der Prüfung hat den Pächter jedoch nicht überzeugt. Die Bauaufsicht kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen dauerhaften Betrieb des Autoscooters auf dem Gelände einfach nicht vorliegen. Deshalb hat die Behörde nun eine offizielle Beseitigungsverfügung erlassen und dem Pächter zugestellt.

Das bedeutet konkret: Die Anlage muss bis zum 31. Juli vollständig abgebaut und vom Gelände entfernt werden. Dass das Fahrgeschäft bereits seit April nicht mehr genutzt werden darf, bleibt weiterhin bestehen. Die Nutzungsuntersagung gilt also auch jetzt noch.

Der Pächter hat nun die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Ob er diesen Rechtsweg nutzt oder die Anlage fristgerecht entfernt, bleibt abzuwarten.

Quelle: Gütersloh – zur Originalmeldung

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