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Grafschaft Bentheim: Neue Regeln für die Jugendhilfe

Copyright und Urheber siehe Landkreis Grafschaft Bentheim

Der Landkreis und die Gemeinden haben sich auf einen gemeinsamen Plan geeinigt. Damit soll die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im gesamten Kreis fairer und einheitlicher werden.

Im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) gibt es jetzt klare Regeln für die Jugendhilfe. Der Landkreis und die zugehörigen Städte und Gemeinden haben Vereinbarungen getroffen, die Anfang August in Kraft getreten sind. Bisher war oft unklar, wer genau für was zuständig ist und wer die Kosten übernimmt. Jetzt gibt es einen verbindlichen Rahmen für alle Beteiligten.

Ein wichtiger Punkt ist die Kita-Betreuung. Die Gemeinden kümmern sich grundsätzlich um die Tageseinrichtungen. Nur die Kindertagespflege bleibt Aufgabe des Landkreises. Damit jeder Anspruch auf einen Platz erfüllt wird, unterstützt der Landkreis die Träger mit Zuschüssen und übernimmt Elternbeiträge. Ab 2026 werden diese Zuschüsse erhöht. Das Ziel ist, dass die Kostenlücken bei der Kita-Betreuung spätestens ab dem Kindergartenjahr 2028/29 hälftig zwischen den Gemeinden und dem Landkreis aufgeteilt werden.

Auch bei der Ganztagsbetreuung an Grundschulen und der Ferienbetreuung liegt die Pflicht bei den Gemeinden. Sie müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Ansprüche erfüllt werden. Der Landkreis hilft hier finanziell, zum Beispiel bei den Kosten für Personal, Honorare oder Material.

Zuletzt gibt es neue Standards für die Jugendarbeit und Jugendpflege. Die Gemeinden sind zwar weiterhin zuständig, müssen sich aber an feste Qualitätsregeln halten. In Orten mit mehr als 5.000 Einwohnern muss es nun ein passendes Jugendhaus geben. Zudem muss dort Fachpersonal arbeiten. Es wurde genau festgelegt, wie viele Stellen pro 100 Jugendliche zwischen zehn und 25 Jahren vorhanden sein müssen. In größeren Gemeinden muss außerdem ein Jugendausschuss gegründet werden, damit die Fachkräfte bei politischen Entscheidungen mitreden können.

Landrat Uwe Fietzek betont, dass diese Regeln wichtig seien, damit alle Kinder im Kreis die gleichen guten Angebote bekommen – egal, in welchem Ort sie wohnen.

Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim – zur Originalmeldung

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