Görlitz: Bundespolizei stellt drei gestohlene Autos
Es war gegen 1 Uhr nachts, als die Bundespolizei im Gewerbegebiet Ebersbach bei Görlitz (Sachsen) auf eine seltsame Szene stieß. Am Straßenrand stand ein Ford C-Max mit halb offenem Kofferraum, in dem eine Frau saß. Nur wenige Meter weiter parkte ein Toyota RAV4 mit deutschen Kennzeichen. Den Beamten kam die Situation sofort verdächtig vor, also riefen sie Verstärkung.
Im Toyota fanden die Polizisten einen liegenden Mann aus Litauen. Als die Beamten die Kennzeichen prüften, merkten sie schnell, dass die Schilder gar nicht zu dem Wagen passten. Die Fahrgestellnummer verriet dann die Wahrheit: Das Auto war in den Niederlanden gestohlen worden. Der 22-jährige Litauer wurde sofort festgenommen.
Die Suche im Umfeld auf der Robert-Bosch-Straße führte zu zwei weiteren Toyota RAV4. Einer der Wagen hatte niederländische Schilder und stand leer. Das andere Auto war besonders dreist: Vorne waren deutsche und hinten niederländische Kennzeichen angebracht. Darin saß ein weiterer Mann aus Litauen. Beide Fahrzeuge waren ebenfalls gestohlen. Eines war bereits ausgeschrieben, beim anderen ermittelten die Beamten über den Besitzer im Raum Leipzig.
Ein vierter Fahrer war offenbar schon geflohen. Die Polizei setzte einen Hund ein, um den Mann zu finden. Zwar blieb der Flüchtige verschwunden, aber der Hund entdeckte auf einer Wiese die weggeworfenen deutschen Kennzeichen des gestohlenen Toyotas. In dem leeren Wagen fanden die Beamten zudem eine Geldbörse mit litauischen Papieren. Demnach ist auch der Flüchtige ein Litauer, der der Polizei bereits bekannt ist.
Insgesamt nahm die Polizei drei Menschen vorläufig fest. Die drei gestohlenen Toyotas sowie der Ford, der wohl zur Aufklärung der Lage diente, wurden mitgenommen. Die Kollegen der Polizeidirektion Görlitz übernahmen den Fall und brachten die Verdächtigen auf das Revier.
Ob und inwieweit sich die Festgenommenen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft Görlitz. Ein Haftrichter entscheidet im Laufe des Tages über den weiteren Verbleib der Menschen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf – zur Originalmeldung