Fröhnd: Gemeinden fordern bessere Pflege von Grundstücken
In Fröhnd (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) und den umliegenden Gemeinden gibt es derzeit vermehrt Beschwerden über Grundstücke, die völlig verwahrlost sind. Wenn landwirtschaftliche Flächen nicht gepflegt werden, leidet oft die gesamte Nachbarschaft. Samen von Unkraut fliegen auf andere Felder, Pflanzen werfen zu viel Schatten oder Triebe hängen über den Zaun. Das führt zu wirtschaftlichen Schäden, weil die Nachbarn dann mehr Zeit und Geld für den Pflanzenschutz ausgeben müssen.
Die Gemeinden weisen deshalb auf das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz hin. Wer ein landwirtschaftliches Grundstück besitzt, muss es pflegen. Das bedeutet konkret: Die Fläche muss ordnungsgemäß beweidet oder mindestens einmal im Jahr gemäht werden. Wer das ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem können die Behörden anordnen, dass die Pflege zwingend durchgeführt wird. Wer es selbst nicht schafft, kann regionale Dienstleister beauftragen.
Ein weiteres Problem sind unbebaute Grundstücke, vor allem in Neubaugebieten. Wenn dort wilde Buschlandschaften entstehen oder die Flächen als Müllkippe genutzt werden, sorgt das für Ärger in der Nachbarschaft. Hier ist es für die Gemeinden schwieriger einzugreifen, da es sich meist um Privatrecht handelt. Die Verwaltungen bitten die Eigentümer deshalb, ihre Flächen regelmäßig zu mähen. Ein gepflegtes Grundstück zieht erfahrungsgemäß weniger Fremdmüll an.
Oft landen Streit über Heckenhöhen, Grenzabstände oder überhängende Zweige beim örtlichen Ordnungsamt. Die Gemeinden betonen jedoch, dass es sich dabei um privaten Streit handelt. Die Verwaltung kann zwar informieren, darf aber keine Rechtsberatung geben. Bevor man zum Anwalt geht oder vor Gericht zieht, sollten die Nachbarn zuerst versuchen, ihre Probleme im persönlichen Gespräch zu lösen.
Quelle: Fröhnd – zur Originalmeldung